MANAGERHAFTUNG

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz bietet Ihnen gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz für die Rechtsverteidigung gegen Schadenersatzansprüche aus der Managerhaftung.

Abgesichert sind Sie als Geschäftsführer, Vorstand oder anderes Organmitglied des versicherten Unternehmens, auch für Ihre Tätigkeit als Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats- und Beiratsmitglied in anderen Unternehmen (externe Mandate).

Dabei schließt der Versicherungsschutz die vorübergehende Entsendung in Leitungsorgane von Tochter- und Beteiligungsunternehmen ein. Der Versicherungsschutz lässt sich optional auf Generalbevollmächtigte und leitende Angestellte ausweiten – auch von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.

GERNE BERATEN WIR SIE BEI FRAGEN ZUR VERMÖGENSSCHADEN-RECHTSSCHUTZ PERSÖNLICH UND INDIVIDUELL.